Foto-, Film-, Drohnen-, Audio-

und Fernsehaufnahmen

Zum Schutz der sensiblen Naturlandschaft der Ostseeküste als auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Gästen und Besuchern, insbesondere aber von Kindern als auch Jugendlichen, unterliegen Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen besonderen Auflagen.

Einzelantrag für gewerbliche Fotografie, Dreharbeiten und Drohnen

Hier beantragst du Einzelerlaubnisse für Fotografie- oder Dreharbeiten, Aufnahmen mittels unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) sowie Audioproduktionen.

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Jahresakkreditierung

Für regelmäßige gewerbliche Produktionen in den Bereichen Hochzeits- und Portraitfotografie, hast du die Möglichkeit einer Jahresakkreditierung. Du erhältst von uns nach Ausfüllen des Jahresantrags einfach und bequem einen individuellen Link zur weiteren Onlineabwicklung.

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Entgelt

Der Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus erteilt dir für die Ausübung von gewerblicher Fotografie und Filmproduktionen Erlaubnisse. Die Erlaubnisse sind entgeltpflichtig.

Öffentliche Berichterstattung

Foto- und Filmarbeiten im Zusammenhang mit aktueller Berichterstattung im öffentlichen Interesse sind grundsätzlich erlaubnisfrei. Solltest du jedoch im Zusammenhang damit Übertragungswagen, Podeste etc. aufbauen wollen, so wende dich bitte an uns.

DU HAST NOCH FRAGEN?

HIER SIND DIE ANTWORTEN

Auf welchen Flächen sind Foto- und Filmaufnahmen erlaubnispflichtig?

STRAND, DÜNE UND KÜSTE

  • Strand: ist das Gebiet zwischen der seeseitigen Grenze der Wellenauslauflinie der Ostsee (Ufersaum) und dem seeseitigen Dünenfuß bzw. Klifffußpunkt.
  • Düne: ist das Bauwerk zum Sturmflut- und Hochwasserschutz, seeseitig beginnend am Dünenfuß bzw. Klifffußpunkt bis einschließlich der Promenade
  • Küste: erstreckt sich von der Gemeindegrenze Ostseebad Binz/Stadt Sassnitz (Küstenkilometer (KKM) R 72,55 – Ortseingang Mukran) bis zur Gemeindegrenze Ostseebad Binz/Ostseebad Sellin (Küstenkilometer (KKM) R 86,45 – Nähe Teufelsschlucht)

Wann muss ein Antrag auf Erlaubnis von Foto- und Filmarbeiten gestellt werden?

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind lediglich rein private Aufnahmen, die also eine rein private Zweckbestimmung haben. Nicht hierzu gehören gewerbliche Aufnahmen, die gegen Entgelt, angefertigt werden, unabhängig davon, ob diese dann eine Verbreitung durch Dritte erfahren oder nicht. Eine kommerzielle Verwendung ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.

Kann ich mit der Drohne private Aufnahmen am Strand oder der Seebrücke machen?

Nein, denn das ist grundsätzlich nicht erlaubt. An Strand, Düne und auf der Ostsee besteht generelles Drohnenflugverbot.

Benötige ich für Stockfotografie eine Erlaubnis?

Ja, denn auch hierbei handelt es sich um gewerbliche Aufnahmen. Eine kommerzielle Verwendung ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.

Benötige ich für Fotoprodukte als Nebenerwerb auch eine Erlaubnis?

Ja, sobald ein Entgelt gegenüber Dritten für Bilder oder Filme verlangt wird, sind diese erlaubnispflichtig. Zudem ist eine kommerzielle Verwendung ebenso erlaubnispflichtig.

Wie hoch ist das Entgelt für Foto- und Filmarbeiten?

Foto- und Filmarbeiten können grundsätzlich nicht pauschalisiert werden, da alle Anforderungen speziell und nach dem jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Deshalb wird das Entgelt in einem individuellen Vertrag zwischen gewerblichem Fotograf/Filmer und dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus geregelt.

Was gilt für Gastgeber die die Aussicht ihrer Unterkunft mit Blick auf den Strand darstellen wollen?

Sobald in einer Unterkunft fotografiert wird, hierbei der Strand sichtbar ist, ist dies nicht erlaubnispflichtig. Wesentlich und wichtig ist, dass keine Rechte Dritter beeinflusst werden, also keine erkennbaren Dritte, z.B. Menschen, sichtbar sind.